FBA gewerbsmässige Hundezucht


Das Züchten von Hunden muss ab einem bestimmten Umfang von der kantonalen Tierschutzfachstelle bewilligt werden. Wer eine bewilligungspflichtige Zucht von Tieren hat, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.