SKN Hunde­betreuung an Ausstellungen, Tierbörsen und in der Werbung


Bei der Betreuung von Hunden an Ausstellungen, Tierbörsen und in der Werbung, muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person einen entsprechenden Sachkundenachweis vorweisen (TSchV, Art. 103 d). Diesen Nachweis können Sie durch absolvieren dieses Lehrgangs erlangen.